Merksätze für den Fund sprengstoffverdächtiger Gegenstände:
Welche Art unkonventioneller Sprengvorrichtung mit ihren zahlreichen Varianten von Zündauslöseverfahren ein Täter auch immer gewählt haben mag, dem sprengstoffverdächtigen Gegenstand wird man dies nicht ansehen. Daher müssen folgende Merksätze beim Auffinden sprengstoffverdächtiger Gegenstände immer wieder beachtet werden:
Sei kein Held!
Hantieren mit verdächtigen Gegenständen kann, Dein Leben kosten. Gebäude- oder Sachschäden sind ersetzbar!
Unterschätze nicht die Größe eines verdächtigen Gegenstandes!
- Ein Schuhkarton kann 6 kg Sprengstoff enthalten! Explosive Ladungen in der Größe eines Fingerhutes oder Feuerzeuges können Menschen schwer verletzen oder töten!
Gehe nie davon aus, daß der gefundene verdächtige Gegenstand der einzige ist!
Seine mögliche Auffälligkeit soll unter Umständen von weiteren hinterlegten Sprengvorrichtungen ablenken!
- Den verdächtigen Gegenstand nicht berühren oder anfassen!
- Niemals versuchen verdächtige Gegenstände zu öffnen!
- Entferne Dich und Deine Mitarbeiter von dem verdächtigen Gegenstand.
Versuche nie, den Gegenstand zu entfernen!
Im konkreten Verdachtsfall
- Nicht rauchen!
- Nicht die äußere Aufmachung als echt hinnehmen!
Nichts auf den Gegenstand legen!
Ist der verdächtige Gegenstand dennoch bewegt, aufgenommen oder transportiert worden, beachte:
- Nicht schütteln, werfen, biegen oder brechen!
- Nicht ins Wasser legen!
- Nicht in Metallbehälter ablegen!
- Nicht Schnüre oder Bänder abschneiden!
- Nicht Flaschen auf die Seite legen oder kippen!
- Zylindrische Gegenstände nicht drehen!
- Nicht mit anderen verdächtigen Gegenständen zusammenlegen!
- Verdächtige Gegenstände niemals in Gebäude oder Dienststellen mitnehmen!
Denke immer daran: Dein erster Fehler kann Dein letzter sein!
Gerade ein Security Guard sollte diese Grundregeln beachten. Auch wenn die Betroffenen es erwarten, daß der zuerst am Tatort eintreffende Polizeibeamte bereits die Gefahr beseitigt, so sollte wenigstens ihm klar sein, dass dies nur durch den Entschärfer erfolgen kann und darf.