Die vier Mächte in Berlin

 

 

Die Vier Mächte in Berlin Zur Rechtslage der Stadt von 1949 bis 1961

Über den völker- und staatsrechtlichen Status der alten deutschen Hauptstadt nach 1945 - Viermächte- Status, fünfte Besatzungszone, Zuordnung oder Zugehörigkeit zu den beiden deutschen Staaten oder selbstständige politische Einheit Westberlin - sind in der Vergangenheit unzählige Artikel, Abhandlungen und Bücher geschrieben worden, denn es handelte sich um einen Streitfall im Ost-West- Konflikt. Die Geschichte hat inzwischen darüber ihr Urteil gefällt, sodass die alte Debatte nicht mehr geführt zu werden braucht.

Im Folgenden werden einige für das Verständnis der politischen Entwicklung in der geteilten Stadt während der fünfziger Jahre relevante Aspekte betrachtet. Wie eng Machtbehauptung und Rechtsansprüche damals miteinander verflochten gewesen waren, verdeutlicht ein Blick auf die praktische Seite der Angelegenheit, nämlich auf die Defacto- Handhabung der beiderseits beanspruchten Rechte und Verantwortungen. Die alliierten Basisdokumente für den so genannten Viermächte- Status von Berlin von 1944/45 waren nur vorgesehen für die »Anfangsphase der Besetzung Deutschlands, die unmittelbar auf die Kapitulation folgt, d. h. während der Periode, in der Deutschland die grundlegenden Forderungen der bedingungslosen Kapitulation erfüllen wird.«)

Diese Periode endete durch getrennte alliierte Akte 1949, spätestens 1955. Inzwischen hatte sich die machtpolitische Interessenlage der einst verbündeten Großmächte geändert. Die Westmächte wollten auf die singuläre Funktion ihrer Präzenz in Berlin nicht verzichten und beriefen sich auf originäre Siegerrechte, die eine Fortdauer eines früheren Viermächte- Status rechtfertigten. Dem widersetzte sich die Sowjetunion, die die westalliierte Militärpräsenz im Westteil Berlins, der zudem staatsrechtlich in die BRD und bündnispolitisch in die NATO eingebunden wurde, als eine Bedrohung ihres Herrschaftsbereichs empfand. Trotz dieser Divergenz hielten sich beide Seiten stillschweigend an die alten Abkommen, respektierten individuelle und gemeinsame Rechte, Verantwortlichkeiten und Praktiken und ließen die Kontakte untereinander nie abreißen. Selbst das krisenauslösende Chruschtschow- Ultimatum vom November 1958 und die hochdramatischen Ereignisse um den Mauerbau 1961 machten dabei keine Ausnahme.

 

Die Alliierte Kommandantur Berlin

Kalter Krieg, Währungsreform und Spaltung führten 1948 zum Ende der Viermächte- Verwaltung Deutschlands und Berlins. Nach dem Scheitern der 93. Sitzung der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin vom 16. Juni 1948 erklärte die Sowjetunion am 1. Juli 1948 die Viermächte- Verwaltung als beendet und verließ am 13. August 1948 das Gebäude der Kommandantur in Berlin- Dahlem. Ihre Erwartung, die Westmächte würden die Stadt nach dem Verlust ihrer ohnehin nur noch fiktiven Hauptstadtfunktion verlassen, erfüllte sich nicht. Im Zusammenhang mit der Bildung einer Verwaltung für West-Berlin im Dezember 1948 verfügten letztere eine »Erklärung der Kommandanten der Westsektoren von Groß-Berlin vom 21. Dezember 1948 über die Fortführung der Tätigkeit der Alliierten Kommandantur der Stadt Berlin. Darin hieß es: »Wenn die Sowjetbehörden sich jetzt oder später entschließen sollten, sich an die Abkommen zu halten, an die die vier Mächte gebunden sind, könnte die Tätigkeit der Viermächte- Verwaltung Berlins wiederaufgenommen werden.

Während ihrer Abwesenheit werden die drei westlichen Alliierten die Funktionen der Alliierten Kommandantur ausüben, obwohl klar ist, dass es ihnen auf Grund der sowjetischen Obstruktion zur Zeit nur möglich sein wird, ihre Entscheidungen in den westlichen Sektoren durchzuführen. Zu diesem Spagat - unter Berufung auf den Viermächte- Status, eine Tripartite Kommandantura zu schaffen - hatten sich die Westmächte entschlossen, weil die aus den Dezemberwahlen 1948 hervorgegangene Westberliner Verwaltung nur unter besatzungsrechtlicher Kontrolle und ohne jegliche sowjetische Einwirkung tätig werden konnte und sollte. Die am 21. Dezember 1948 als »Alliierte Kommandantur Berlin« installierte Dreimächte- Behörde hatte mit der früheren Viermächte- Kommandantur nur den Namen gemeinsam.

Das »Kleine Besatzungsstatut« vom 14. Mai 1949 regelte deren Beziehung zu der als »Stadt Groß-Berlin« titulierten Westberliner Verwaltung ohne jeglichen Bezug auf den früheren Viermächte- Status; im Gegenteil, der diesbezügliche Art. 36 der Vorläufigen Verfassung der Alliierten Kommandantur für die Stadt Berlin vom 13. August 1946 wurde außer Kraft gesetzt. Die Dreimächte- Kommandantur gab sich im Juni 1949 eine neue Geschäftsordnung, die u. a. das frühere Einstimmigkeitsprinzip (Veto) in Abstimmungsfragen eliminierte, und veröffentlichte ab Februar 1950 ein eigenes »Amtsblatt der Alliierten Kommandantur«, das ihre Bestimmungen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen in englischer und französischer Sprache mit einer deutschen Übersetzung beinhaltete. Adressat war stets der Oberbürgermeister, ab 1951 der Regierende Bürgermeister.


Der Alliierten Kommandantur unterstanden sieben Komitees (Öffentliche Sicherheit, Finanzen, Zivilverwaltung, Wirtschaft, Erziehung und Kultur, Verfassung) und fünf Unterkomitees.4) Die Überbringung der gesetzlichen Bestimmungen wie überhaupt die Kommunikation zwischen Kommandantur und Senat erfolgten über Verbindungsoffiziere (Liaison Officers), die ihre Büros im Rathaus Schöneberg direkt neben dem des Regierenden Bürgermeisters hatten, wodurch die Öffentlichkeit kaum Kenntnis von den Vorgängen erhielt.


Die Neuordnung für West-Berlin durch das Besatzungsstatut.

Als die drei westalliierten Militärgouverneure den deutschen Ministerpräsidenten ihrer Besatzungszonen am 1. Juli 1948 in Frankfurt a. M. den Auftrag zur Bildung eines Weststaates erteilten, kündigten sie zugleich den Erlass eines Besatzungsstatutes an, das die Beziehungen zwischen den drei Besatzungsmächten und der Bundesrepublik regeln sollte. Das im September 1949 in Kraft gesetzte Besatzungsstatut als abschließender Konstituierungsakt der BRD sah die Ablösung der militärischen Kontrolle durch zivile Instanzen vor. An die Stelle der Militärgouverneure, die den Verteidigungsministerien ihrer Länder unterstanden, traten nun Hochkommissare, die ihre Anleitungen von den Außenministerien erhielten.



Der Umbau des westallierten Besatzungssystems betraf auch West-Berlin. Die Neuregelung sei am Beispiel der USA (Strukturplan 1950/51) erläutert. Der amerikanische Stadtkommandant in Berlin war der persönliche Vertreter des US- Hochkommissars mit Sitz in Bonn- Bad Godesberg. Als U.S. Commander Berlin (USCOB) war er verantwortlich für die Durchführung der von der Hochkommission erlassenen Politik, für die Beziehungen mit der Westberliner Stadtregierung und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung im Falle eines Notstandes gemäß »Kleinem Besatzungsstatut«, und summa summarum war er der Vertreter der USA in der Alliierten Kommandantur. Ihm unterstand somit das »Berlin Element« des Office of the U.S. High Commissioner for Germany (HICOG). Auf der militärischen Befehlsstrecke war der U.S. Commander Berlin als Vertreter des US- Oberkommandos in Europa (CINCEUR) für die stationierten Besatzungstruppen (Berlin Brigade) und für die Berlin Military Post verantwortlich. In ähnlicher Weise war das britische und französische Berlin- Element organisiert. Am 5. Mai 1955 endete für die Bundesrepublik mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages die Besatzungszeit; gleichzeitig erfolgte der Beitritt zur NATO. Das machte eine Neufassung des Besatzungsstatuts für West-Berlin erforderlich.



In der »Erklärung über Berlin« der Alliierten Kommandantur Berlin vom 5. Mai 1955 behielten sich die Westmächte aufgrund fortbestehenden Besatzungsrechts die oberste Gewalt in den Westsektoren vor. Darin eingeschlossen waren Machtbefugnisse zur Erhaltung des Status und der Sicherheit der Stadt, zum Schutz der alliierten Streitkräfte, zur Abrüstung und Entmilitarisierung, zur Deckung der Besatzungskosten, zur Befehlsbefugnis über die Westberliner Polizei und zu den Beziehungen West-Berlins zu ausländischen Behörden. Vorbehaltlich der Erklärungen von 1949 (kein konstitutiver Bestandteil der BRD und Nongovernment- Vorbehalt) wurde die Übernahme der BRD- Gesetzgebung nach dem Mantelgesetzverfahren erlaubt. Die drei Mächte behielten sich weiterhin das Recht vor, in einem Notstandsfall die volle Machtgewalt wieder auszuüben. Die »Erklärung über Berlin« war in den Westsektoren bis 1990 voll gültig. Die Auflösung der Hochkommissionen veranlasste die Alliierte Kommandantur Berlin am 5. Mai 1955, dem Regierenden Bürgermeister mitzuteilen, »dass, was Berlin anbelangt, die Botschafter der drei Mächte bei der Bundesrepublik ... alle Rechte, Verantwortlichkeiten und Hoheitsrechte, wie sie die Hohen Kommissare innehatten, beibehalten.


Die drei Botschafter waren dem gemäß die obersten Repräsentanten ihrer Regierungen im Range eines Missionschefs (Chief of Mission) in Berlin, jeweils in ihrem Besatzungssektor und gemeinsam in allen (West-) Berlin betreffenden Angelegenheiten. Als ihre ständigen Vertreter fungierten Gesandte (bei den Franzosen ministre délégué), die wiederum stellvertretende Stadtkommandanten waren. Den Stadtkommandanten oblagen in Abwesenheit der Botschafter bzw. Gesandten protokollarische Pflichten, die militärischen Angelegenheiten sowieso.

 

Aus dem Vorbehalt vom 5. Mai 1955 hinsichtlich der »Beziehungen Berlins zu ausländischen Behörden« ergab sich die Präsenz zahlreicher ausländischer Vertretungen in West-Berlin: drei Generalkonsulate der Drei Mächte (ein sowjetisches Generalkonsulat kam 1971 hinzu), 48 konsularische Vertretungen, zwölf Militärmissionen, Handelsvertretungen u. ä. Teilweise stammten sie noch aus der Besatzungszeit vor 1949.6) Ebenso alt war die Ausgabe eines »Behelfsmäßigen Personalausweises« an alle Bewohner der Westsektoren.

 

Den Beitritt der BRD zur NATO begrüßte der Nordatlantikrat am 22. Oktober 1954 mit einer Schutzerklärung, die auch die »Sicherheit und Wohlfahrt Berlins« einschloss.7) In der Krisenzeit nach 1958 wurde diese Erklärung jährlich bekräftigt. Eine direkte Einbeziehung West-Berlins in die NATO war damit nicht verbunden. Doch führte die Umwandlung der westalliierten Besatzungstruppen auf dem Gebiet der BRD im Jahre 1955 in NATO- Stationierungsstreitkräfte zu Modifikationen im Unterstellungsverhältnis der unverändert als Besatzungstruppen geltenden Berlin- Garnisonen. So waren die Stadtkommandanten in ihrer militärischen Eigenschaft auch den Oberkommandierenden der jeweiligen NATO- Streitkräfte in Europa unterstellt, die ihre Hauptquartiere in Heidelberg, Mönchengladbach und Baden- Baden hatten. Wenn nationale NATO- Kontingente zum routinemäßigen Austausch nach West-Berlin gingen, verwandelten sie sich schon auf den Zugangswegen in Besatzungstruppen.


Die militärische Stärke der westalliierten Garnisonen.


Die westalliierten Truppen in Berlin hatten vor allem einen politischen Symbolwert, ihr militärstrategischer Wert beschränkte sich auf eine »Stolperdraht«- Funktion im Krisenfalle. Ihre Kampfstärke war daher gering; neben Infanterie gab es Panzereinheiten (insgesamt etwa 70 Fahrzeuge) und Spezialeinheiten (wie Pioniere, Fernmelder, Hubschrauber- Besatzungen). Kampfflugzeuge und atomare Kampfmittel waren nicht stationiert. Die Ist-Stärke schwankte. In Zeiten einer stärkeren Bedrohung West-Berlins (wie Anfang der fünfziger Jahre oder nach 1958) wurden zusätzliche Kontingente und Waffen per Schiene und Luftweg in die Stadt verlegt. 

In ihrer Note an die Regierung der UdSSR vom 31. Dezember 1958 gaben die Westmächte an, rund 10 000 Mann in West-Berlin stationiert zu haben. Eine französische Quelle nannte später eine Gesamtzahl von rund 12 000 Mann, nämlich 5 800 Amerikaner, 3 500 Briten und 2 700 Franzosen.8) Die Westalliierten benutzten vor allem Einrichtungen und Gelände (Kasernen, Truppenübungs- und Schießplätze), die schon vor 1945 militärischen Zwecken gedient hatten. Die Amerikaner hatten ihre Berlin- Brigade stationiert in den »Andrews- Barracks« (ehemals Kadettenanstalt, dann Kaserne der SS- Leibstandarte »Adolf Hitler« in der Finckensteinallee), »McNair- Barracks« (ehemals Telefunken- Werk), »Turner- Barracks« (erbaut bis September 1951) und »Roosevelt- Barracks« (ehemals Gardeschützenkaserne nahe S-Bahnhof Botanischer Garten). Manövergelände und Schießplätze gab es im Grunewald und am Wannsee (»Rose- Range«). In »Parks- Rang«, der im Februar 1953 auf einem stillgelegten Reichsbahngelände eingerichteten »Doughboy City«, wurden Häuser- und Straßenkämpfe geübt.

Das britische Hauptquartier saß zunächst noch am Fehrbelliner Platz und bezog am 6. Juni 1953 das frühere »Haus des Deutschen Sports« am Olympiastadion. Truppenunterkünfte befanden sich in Spandau (»Wavell- und Brooks- Barracks« in Wilhelmstadt, »Alexander- Barracks« in Hakenfelde) und am Rande des Flugplatzes Gatow. Hier gab es auch Manövereinrichtungen und Schießstände (wie z. B. die Murellenschlucht).

Die Franzosen nutzten vor allem die innerhalb des »Quartier Napoléon« gelegenen Gebäude der früheren »Hermann- Göring- Kaserne« sowohl als Hauptquartier für ihr Commandement des Forces Françaises Stationées à Berlin als auch für Truppenunterkünfte. Militärische Übungsplätze lagen im Tegeler Forst und im Umfeld des französischen Militärflugplatzes Tegel.


Die sowjetische Kommandantur in Ost-Berlin 1949-1962

Das Besatzungsregime, das die Sowjetunion nach 1949 in der DDR und Ost-Berlin fortsetzte, war schwer zu erkennen, denn es gab keine amtlichen Verlautbarungen. Im Grossen passte es sich den Entwicklungen auf westalliierter Seite an. Analog zu den Hohen Kommissionen der Drei Mächte bildete die Sowjetunion am 5. November 1949 eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK). Ihr Vorsitzender, der bisherige Oberste Chef der SMAD, General W. I. Tschuikow (1900-1982), übergab am 11. November 1949 der Provisorischen Regierung der DDR die »Verwaltungsfunktionen, die bisher der SMAD zustanden« mit der Maßgabe, »soweit diese Tätigkeit nicht den Potsdamer Beschlüssen und den Verpflichtungen zuwiderläuft, die sich aus den gemeinsamen Beschlüssen der Vier Mächte ergeben.«9) Den formalen Akt der Übergabe der »Verwaltungsfunktionen« wiederholte am folgenden Tag der sowjetische Militärkommandant Generalmajor A. G. Kotikow (1902-1981) gegenüber dem Ostberliner Magistrat, wobei Oberbürgermeister Friedrich Ebert (1894-1979) die Verpflichtung abgab, »sie im Geiste des Abkommens von Potsdam und aller auf Berlin bezüglichen Viermächte- Vereinbarungen ehrlich zu handhaben.«10) Ein Statut der »notwendigen Überwachung« wurde von der SKK nicht veröffentlicht.

Ausmaß und Formen der Kontrolle dürften sich seit der SMAD- Praxis wenig geändert haben. Unklar blieb das Verhältnis zwischen SKK und Militärkommandantur. Generalmajor Kotikow wurde am 7. Juni 1950 als Vertreter der SKK in Berlin abberufen. Sein ziviler Nachfolger S. A. Dengin wurde auch gegenüber den Westberliner Kommandanten aktiv, indem er Protestschreiben übergab oder von der anderen Seite entgegennahm, die Grenzzwischenfälle, Behinderungen auf den Zugangswegen und andere strittige Vorkommnisse betrafen. Als die Sowjetunion am 25. März 1954 die Auflösung der SKK einschließlich ihrer Berliner Vertretung bekannt gab, verabschiedete sich Dengin am 18. Juni 1954 von den westlichen Stadtkommandanten. Offenkundig hatte die Sowjetunion in diesem Zeitraum das Amt eines politischen Repräsentanten der SKK gegenüber den westalliierten Organen von dem des mit Garnisonsaufgaben beschäftigten Militärkommandanten abgetrennt. Denn die Verhängung des Ausnahmezustandes am 17. Juni 1953 ordnete der Stadtkommandant Generalmajor P. T. Dibrowa an.

Der Staatsvertrag zwischen der UdSSR und der DDR vom 20. September 1955 fixierte deren Souveränität. Der DDR wurde die Bewachung und Kontrolle der auf ihrem Gebiet liegenden Verbindungswege zwischen der BRD und West-Berlin übertragen. Als daraufhin Ost-Berlin als »Hauptstadt der DDR« bezeichnet wurde und die Volkspolizei sich Kontrollfunktionen gegenüber westalliierten Militärpersonen und -fahrzeugen im Ostteil der Stadt anmaßte, machte dies Moskau stillschweigend rückgängig. Auf dem Boden der »Zwei-Staaten- Theorie« probierten die Sowjets ein neues Herangehen an die Berliner Situation. Am 26. Juni 1956 stattete der neue sowjetische Stadtkommandant, Generalmajor A. S. Tschamow, dem Regierenden Bürgermeister Otto Suhr (1894-1957) einen Antrittsbesuch ab. Kurz darauf - am 5. Juli 1956 - fuhr Suhr ins sowjetische Hauptquartier nach Karlshorst, um dort gemeinsam mit Tschamow ein zuvor ausgehandeltes Protokoll über die Rückgabe des Hauses des Rundfunks in der Masurenallee an den Senat zu unterzeichnen. Natürlich hatte sich Suhr hierfür die Genehmigung des zuständigen britischen Stadtkommandanten eingeholt. Bei einem anschließenden Empfang versicherte der General, er würde großen Wert auf gute Beziehungen zum Senat legen. Das war ein politisches Novum seit der Spaltung der Stadt.

Und es gab eine Fortsetzung: Die sowjetische Kommandantur kondolierte beim Ableben Otto Suhrs am 30. August 1957. Generalmajor Tschamow machte auch dem neuen Regierenden Bürgermeister Willy Brandt (1913-1992) am 11. Oktober 1957 im Rathaus Schöneberg seine Aufwartung. Dieser erwiderte den Besuch am 10. Januar 1958 in Karlshorst. Zuvor hatte der Senat eine Einladung zu einem Empfang des sowjetischen Stadtkommandanten anlässlich des Jahrestages der Oktoberrevolution am 7. November 1957 in dessen Amtssitz angenommen. Plakat der US-Army von 1960. In der Übersetzung: »Soldat ... warum bist du in Berlin? Um den Berlinern, deinen Alliierten und den Kommunisten die besten Soldaten unserer Armee zu zeigen! Um amerikanisches Leben und Eigentum zu schützen! Um der Westberliner Polizei zu helfen, Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten! Um - so es notwendig wird - wie ein Teufel für die Rechte der Vereinigten Staaten und für ein freies Berlin zu kämpfen!« 12 Probleme/Projekte/Prozesse Vier Mächte in Berlin.

Die Schritte zur Annäherung und Entspannung beendete jäh die sowjetische Berlin- Note vom 27. November 1958. Darin hieß es, daß der Viermächte- Status durch eine separate Politik der Westmächte zerstört und somit das noch bestehende Besatzungsstatut für West-Berlin obsolet geworden seien. Eine Lösung sollte die »Umwandlung West-Berlins in eine entmilitarisierte Freie Stadt« bringen. Der Westen lehnte dies einhellig ab und zwang damit den Osten, die westalliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in und gegenüber West-Berlin de facto weiterhin zu respektieren. Die Verhärtung beider Positionen während der zweiten Berlin- Krise 1958-1962 führte dazu, dass die Sowjetunion der DDR erlaubte, Residuen des Viermächte- Status (z. B. Entmilitarisierung) abzubauen und die Integration Ost-Berlins in die DDR voranzutreiben. Gleichzeitig nahm man die sowjetische Stadtkommandantur aus dem öffentlichen Blickfeld, um die These, es gäbe Besatzungsrecht nur noch im Westteil der Stadt, zu unterstreichen. Zuletzt wurde die Ausführung des Beschlusses der Warschauer Vertragsstaaten über die Grenzschließung am 13. August 1961 den »bewaffneten Organen« der DDR übertragen.

Den Schlusspunkt setzte der Beschluss der Sowjetregierung vom 22. August 1962 über die Auflösung der Kommandantur der Garnison der sowjetischen Truppen in Berlin. Die Fragen, »die mit der Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs der Garnisonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs von und nach Westberlin, mit der Bewachung der deutschen Hauptkriegsverbrecher in Spandau und mit dem Schutz des Ehrenmals der Sowjetsoldaten im Tiergarten zusammenhängen«, wurden dem Stab der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland übertragen.11) Somit unterstrich die UdSSR, dass sie keine einseitige Beendigung der Viermächte- Vereinbarung für Deutschland als Ganzes wünschte. Schon am 23. August 1962 beschloss die DDR- Regierung als »eigenen Hoheitsakt« die Ernennung des NVA- Generalmajors Helmut Poppe (1926-1979) zum Stadtkommandanten: »Dem Stadtkommandanten der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, sind die bisher zum Ministerium des Innern gehörenden Grenztruppen Berlin sowie andere Einheiten und Einrichtungen der Nationalen Volksarmee unterstellt worden. Der Sitz des Stadtkommandanten ist Berlin- Karlshorst.«12) Proteste der Westmächte wurden zurückgewiesen.


Die sowjetische Militärgarnison der Stadt Berlin 1949-1962

Nach 1949 hatte die Sowjetunion wiederholt erklärt, ihre Berliner Militärgarnison hätte hauptsächlich Standortaufgaben zu erfüllen. Was im einzelnen zu ihrem Aufgabengebiet gehörte, wie ihre Truppenstärke und Bewaffnung war, blieb der Öffentlichkeit unbekannt. Wie die Verhängung des Ausnahmezustandes am 17. Juni 1953 mit Panzereinsatz und Standgerichten gezeigt hatte, war die Garnison im »Notfall« jederzeit handlungsfähig. Anders als die Westmächte konnte die Sowjetunion ihre Berliner Garnison auf einem niedrigen Stand halten, der im Erscheinungsbild Ost-Berlins nicht sonderlich auffiel, zuletzt waren es etwa 3 000 Soldaten. Im Zuge der Reduzierung des SKK- Apparates nach 1950 verkleinerte sich auch der militärische Sperrbezirk in Karlshorst; zahlreiche Straßen wurden wieder geöffnet und über 641 Häuser und Grundstücke, vor allem in den Ortsteilen Karlshorst, Biesdorf, Hohenschönhausen und Altglienicke, zurückgegeben. Nach 1949 war aus der früheren Besatzungsarmee die Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) geworden.

Ihre Anwesenheit regelte seit 1957 ein Truppenstationierungsvertrag zwischen der DDR und der UdSSR, der - analog zu westalliierten Bestimmungen gegenüber der BRD und West-Berlin - eine Notstandsregelung enthielt. Die Stärke der GSSD wurde später auf rund 380 000 Mann mit modernster Bewaffnung einschließlich atomarer Ausrüstung geschätzt. Ihre Dislozierung rings um West-Berlin bildete einen großen Bogen von Bernau im Norden über Döberitz im Westen bis Jüterbog im Süden. Gemeinsam mit NVA- Verbänden sollen hier rund 90 000 Mann stationiert gewesen sein. Die großen Waldgebiete im Norden und im Süden Berlins waren voller militärischer Einrichtungen, wie Bunkeranlagen, Manövergelände und Schießplätze.

Aufgrund eines Übereinkommens von 1947 gab es Militärische Verbindungskommissionen der Vier Mächte in Deutschland. Die drei Westmächte bezogen in Potsdam Quartier, während die Sowjetunion mit ihren Verbindungsstäben damals in Frankfurt a. M., Bünde bei Herford und Baden- Baden präsent war. Diese Verbindungskommissionen hatten mit dem Viermächte- Status für Berlin nichts zu tun.


Gewohnheitsrechte in der geteilten Stadt

 komplizierte Rechtslage Berlins war seinerzeit im Berliner Alltag wenig zu spüren. Man horchte erst auf, als das Chruschtschow- Ultimatum vom November 1958 an den Grundfesten dieses sich Viermächte- Status nennenden politisch- juristischen Unikums rüttelte. Aus Unkenntnis, aber auch in politischer Absicht, fielen in beiden Stadthälften die Antworten auf die Fragen nach Recht und Unrecht in Berlin dürftig, verworren oder parteilich aus. Nur wenige Berliner durchschauten die komplizierten Zusammenhänge. Die Mehrzahl der Berliner gab sich mit Propagandasprüchen zufrieden und beurteilte die Lage nach eigenen Erfahrungen in der geteilten, aber bis 1961 noch immer »offenen« Stadt, wobei sie sich an allgemein bekannten Phänomenen orientierte. Dabei handelte es sich zumeist um Gewohnheitsrechte, d. h. Praktiken aus der Besatzungszeit von 1945-1948, die nirgendwo schriftlich fixiert worden waren.

Als Überrest des ursprünglichen Berlin- Status wurde zuallererst die Freizügigkeit des alliierten Personals in ganz Berlin zitiert. Eine solche Bewegungsfreiheit verstand sich nach dem Juli 1945, als die gemeinsame Besetzung und Kontrolle begann, von selbst. Von keiner Seite kam damals oder später das Ansinnen, die Modalitäten schriftlich zu fixieren. Nach der Spaltung 1948 wünschte keiner eine Änderung. Die Sowjets hatten zwar auf den Zugangswegen nach West-Berlin Kontrollen eingeführt, aber den innerstädtischen Verkehr nicht wesentlich eingeschränkt. Von Kontrollen beim Überschreiten der Sektorengrenze zwischen Ost und West blieben die Alliierten ausgenommen. So konnten Angehörige der westalliierten Truppen Ost-Berlin ohne Kontrollen betreten bzw. mit ihren Fahrzeugen einfahren, sofern sie uniformiert waren. Lediglich eine Übereinkunft war 1946 in der Alliierten Kommandantur getroffen worden: Den Militärangehörigen war das Betreten anderer Besatzungssektoren mit Schusswaffen untersagt. Der Grund hierfür waren wiederholte Übergriffe sowjetischer Soldaten in den Westsektoren. Die Sowjets lösten das Problem damals auf ihre Weise. Sie verboten ihren Militärangehörigen, ausgenommen das in alliierten Organen tätige Personal, das Betreten der Westsektoren. Während im Westteil keine Sowjetsoldaten mehr auf den Straßen zu sehen waren, fuhren westalliierte Militärbusse in den Ostteil. Dann schwärmten Amerikaner, Briten und Franzosen in die Kaufhäuser und Läden aus und sammelten ein, was die sozialistische Volkswirtschaft an attraktiven Waren zu bieten hatte.

Die meisten Gepflogenheiten resultierten nicht aus der früheren gemeinsamen Verwaltung Berlins, sondern aus der Viermächte- Verantwortung gegenüber Deutschland als Ganzes, an der man zwischen 1948 und 1990 festhielt. Als Restbehörden des Alliierten Kontrollrates existierten im Gebäude des ehemaligen Kammergerichts in der Schöneberger Elßholzstraße bis 1955 das Alliierte Abrechnungsbüro für das Post- und Fernmeldewesen, bis 1972 das Alliierte Reisebüro, das an DDR- Bürger Reisedokumente in NATO- Staaten ausgab, und bis 1990 die Alliierte Luftsicherheitszentrale, die den Flugverkehr in den drei Luftkorridoren zwischen der BRD und West-Berlin sowie in der Kontrollzone Berlin gewährleistete. In diese Kategorie gehörten auch die beim Kontrollrat akkreditierten Militärmissionen von neun Staaten sowie das Alliierte Kriegsverbrechergefängnis in Spandau, das zwischen 1947 und 1987 bestand.

Was das im November 1945 eingeweihte Sowjetische Ehrenmal im Tiergarten (britischer Sektor) anbelangt, das gern als sichtbares Symbol eines Viermächte- Status zitiert wurde, so ist zu sagen, dass die Britische Militärregierung dieses Gelände der Sowjetunion als exterritoriales Territorium auf unbestimmte Zeit überlassen hatte. Seit Mitte der fünfziger Jahre warf der Westen dem Osten permanente Verletzungen des Gebots der Entmilitarisierung vor. Beim näheren Hinsehen zeigte sich, dass diese Verpflichtung sich nicht aus dem besonderen Viermächte- Status für Berlin, sondern aus der Viermächte- Verantwortlichkeit gegenüber ganz Deutschland ergab. Beide Seiten setzten zwischen 1949 und 1955 die Gesetzgebung des Alliierten Kontrollrats, die auch die Entmilitarisierung Deutschlands einschloss, außer Kraft, um die Remilitarisierung ihrer Machtsphären voranzutreiben. Dieser Kurs brachte die Westmächte hinsichtlich der Behauptung ihrer Berliner Positionen in große Verlegenheit. Während sie für die BRD die Besatzungszeit mit ihrer Kontrollratsgesetzgebung für beendet erklärten, wünschten sie diese anachronistischen Verhältnisse in West-Berlin, das sie unverändert als Besatzungsgebiet betrachteten und behandelten, beizubehalten.

Da sie gleichzeitig auf einer Nichtzugehörigkeit West-Berlins zur BRD bestanden, konnte natürlich die Bonner Wehrgesetzgebung hier nicht greifen. Demzufolge durfte die Bundeswehr in West-Berlin keine Truppen stationieren, und Westberliner brauchten keinen Wehrdienst in der Bundeswehr zu leisten. Die Sowjetunion, die die einstigen Beschlüsse über Berlin anders wertete, nahm auf westliche Sichten keine Rücksicht. Sie erlaubte der DDR, die Ost-Berlin verfassungsgemäß als ihre Hauptstadt ansah, entsprechend tätig zu werden. Am 1. Mai 1955 nahmen erstmals die paramilitärischen Kampfgruppen der Arbeiterklasse und 1. Mai 1956 Truppen der Nationalen Volksarmee an den Demonstrationen teil. Die Einführung der Wehrpflicht 1962 betraf auch Ost-Berlin. Das Ministerium für Verteidigung nahm aus optischen Gründen seinen Sitz in Strausberg bei Berlin. Das alles zeigte, wie vertrackt die Lage Berlins eigentlich war. »Eine arbeitsfähige Anomalie« nannte der britische Publizist John Mander die geteilte, doch nach außen wie ein Ganzes wirkende Stadt in den fünfziger Jahren. Es hätte »sich ein gewisses Gleichgewicht der Kräfte eingestellt. Keiner Seite lag daran, es zu stören, wenn sich nicht deutlich sichtbare Vorteile daraus ergaben. Das Berlin- Problem und das Deutschland- Problem wurden auf Eis gelegt, bis eine Seite ein genügendes Übergewicht über die andere hatte, um einen Kräftewettbewerb wagen zu können.«

 

Die Stadtkommandanten von 1949-1961/62


Zwischen 1949 und 1961 fungierten in ihren jeweiligen Besatzungssektoren folgende Stadtkommandanten:

  • Frankreich (Sitz: Quartier Napoléon in Reinickendorf): General Jean Ganeval 01. 10. 1946 - 30. 09. 1950 General Pierre Carolet 01. 10. 1950 - 31. 12. 1952 General Pierre Mançeaux-Demiau 01. 01. 1953 - 31. 12. 1954 General Amédée Gèze 01. 01. 1955 - 30. 09. 1958 General Jean Lacomme 01. 10. 1958 - 25. 02. 1962
  • Großbritannien (Sitz: Fehrbelliner Platz, Hauptquartier am Olympiastadion): Generalmajor G. K. Bourne 16. 01. 1949 - 24. 10. 1951 Generalmajor C. F. C. Coleman 16. 10. 1951 - 13. 03. 1954 Generalmajor W. P. Oliver 12. 03. 1954 - 30. 04. 1955 Generalmajor R. C. Cottrell-Hill 01. 05. 1955 - 06. 02. 1956 Generalmajor F. D. Rome 26. 03. 1956 - 20. 03. 1959 Generalmajor Sir Rohan Delacombe 23. 03. 1959 - 03. 05. 1962
  • Sowjetunion (Sitz: Karlshorst): Generalmajor Alexander G. Kotikow 02. 04. 1946 - 07. 06. 1950 SKK-Vertreter Sergej A. Dengin* 07. 06. 1950 - April 1953 Generalmajor Pawel T. Dibrowa April 1953 - 23. 06. 1956 Generalmajor Andrej S. Tschamow 28. 06. 1956 - 26. 02. 1958 Generalmajor Nikolai F. Sacharow 26. 02. 1958 - 09. 05. 1961 Generalmajor Andrej J. Solowjow 09. 05. 1961 - 22. 08. 1962 * Vgl. die obige Textausführungen
  • USA (Sitz: Clayallee, Dahlem): Generalmajor Maxwell D. Taylor 31. 08. 1949 - 31. 01. 1951 Generalmajor Lemuel Mathewson 01. 02. 1951 - 02. 01. 1953 Generalmajor Thomas S. Timberman 03. 01. 1953 - 04. 08. 1954 Generalmajor George Honnen 05. 08. 1954 - 09. 09. 1955 Generalmajor Charles L. Dasher 10. 09. 1955 - 03. 06. 1957 Generalmajor Barksdale Hamlett 04. 06. 1957 - 15. 12. 1959 Generalmajor Ralph M. Osborne 20. 12. 1959 - 03. 05. 1961 Generalmajor Albert Watson II 04. 05. 1961 - 02. 01. 1963