Kurzfassung zum Schusswaffengebrauch

 

Ich darf von meiner Schusswaffe nur unter folgenden Umständen und auch nur nachdem alle anderen Mittel versagt haben, Gebrauch machen:

  • 1. Zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffes, mit Gefahr für Leib und Leben, auf mich oder andere.
  • 2. Zur Verhinderung von Verbrechen mit Gewaltanwendung, die Leben oder Sicherheit von Personen gefährdet.
  • 3. Bei Festnahme von Personen, die ein Verbrechen begangen haben.
  • 4. Wenn ausdrücklich von ganz bestimmten US/SG Wachvorgesetzten befohlen.

Warnruf/Warnschüsse

  • 1. Warnruf: Vor jedem Schusswaffengebrauch muss der Posten den oder die Täter durch den lauten Ruf "HALT" laut und unmissverständlich anrufen.
  • 2. Warnschüsse: Warnschüsse dürfen nur abgegeben werden, wenn die Umstände die Anwendung tödlicher Gewalt rechtfertigen, als letztes Mittel, um die Anwendung tödlicher Gewalt zu verhindern und nur, wenn unschuldige Personen dadurch nicht gefährdet werden können.