Safety

 

1. Safety

bedeutet die körperliche Sicherheit (Sicherheit am Arbeitsplatz)

2. Sicherheitsverhalten im Battalion:

Aus Sicherheitsgründen, zum Schutz der eigenen Person und um Schäden zu vermeiden, sind folgende Verbote zu beachten:

  • a. Rauchen im Bett
  • b. Benutzung von Tauchsiedern, Heizsonnen, Heizlüftern etc.
  • c. Lagerung von brennbaren Stoffen in Schränken

3. Arbeitsunfall:

Ein Arbeitsunfall ist ein auf äussere Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder in Folge einer Tätigkeit in der Beschäftigungsstelle eingetreten ist. Als Arbeitsunfälle gelten auch Unfälle auf einem mit der Beschäftigungsstelle zusamenhängenden Wege von und zum Ort der Tätigkeit (Wegeunfall).

4. Meldepflicht:

Jede Verletzung, wenn sie auch noch so geringfügig erscheint, verstauchter Arm, geprellte Schulter etc. ist sofort der Dienststelle zu melden. Die nachträgliche Meldung eines Unfalls wird von der Unfallversicherung nicht anerkannt. Aus jedem kleinen Unfall kann ein grosser gesundheitlicher Folgeschaden entstehen, der die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes notwendig macht.

5. Jeder Battalionsangehörige ist verpflichtet,

Unfallquellen (z.B. unbeleuchtete Baustellen, beschädigte Treppen etc.) zur Meldung zu bringen. Die Meldung einer Unfallquelle erfolgt bei der Dienststelle oder bei dem unmittelbaren Wachvorgesetzten.

 

JEDERZEIT - SICHERHEIT !