Festnahme und Durchsuchung

Kategorie: Dienstanweisungen Geschrieben von Lutz Griesbach

 

Jeder Angehörige der Wache ist in Ausübung seines Dienstes Innerhalb der Wachobjekte berechtigt, Personen festzunehmen und ggf. zu entwaffnen bei:

1.

2.

3.

Durchsuchung

Jede Person, die wegen eines Verbrechens festgenommen worden ist, oder bei der der Verdacht auf Besitz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen besteht, ist unmittelbar nach der Festnahme in Gegenwart eines zweiten Wachangehoerigen zu durchsuchen. Die Durchsuchung erstreckt sich über den ganzen Körper des Festgenommenen (Leibesvisitation) und auf evtl. mitgeführte Behältnisse. Bei weiblichen Personen darf keine Leibesvisitation vorgenommen werden

Verhalten nach erfolgter Festnahme

Als Posten im Relief:

Als Einzelposten: